UVV-Fahrzeugprüfung
Die jährliche Prüfung jedes Firmenfahrzeugs durch einen Sachkundigen (DGUV Vorschrift 70) wird rechtzeitig geplant und dokumentiert.
UVV-Prüfung, HU und AU, Führerscheinkontrolle, Ladungssicherung: Als Halter stehen Sie in der Verantwortung – auch wenn Sie selbst nicht am Steuer sitzen.
Wer Mitarbeitenden ein Fahrzeug überlässt, trägt als Halter und Arbeitgeber eine Reihe von Pflichten – unabhängig davon, wer gerade fährt. Wiederkehrende Prüfungen, Unterweisungen und Kontrollen müssen nicht nur stattfinden, sondern auch nachweisbar sein.
Im Schadenfall fragen Versicherung, Berufsgenossenschaft oder Behörde genau danach. Fehlt der Nachweis, kann das den Versicherungsschutz gefährden und die Haftung des Halters verschärfen. Wir sorgen dafür, dass Fristen rechtzeitig terminiert und alle Nachweise zentral abgelegt sind.
Die jährliche Prüfung jedes Firmenfahrzeugs durch einen Sachkundigen (DGUV Vorschrift 70) wird rechtzeitig geplant und dokumentiert.
Termine für Haupt- und Abgasuntersuchung werden zentral verfolgt – je nach Fahrzeugart gelten unterschiedliche Intervalle.
Regelmäßige, dokumentierte Kontrolle der Fahrerlaubnis aller Fahrer – bei Poolfahrzeugen in engerem Takt.
Die jährliche Unterweisung nach den Unfallverhütungsvorschriften wird organisiert und schriftlich festgehalten.
Wir prüfen, ob Transporter und Nutzfahrzeuge für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung ausgestattet sind.
Alle Prüf- und Unterweisungsnachweise liegen zentral und sind auf Abruf vorzeigbar.
Für Betriebe in Schramberg, Rottweil, Oberndorf, Villingen-Schwenningen und der ganzen Region – vom Handwerksbetrieb mit drei Transportern bis zur Flotte mit fünfzig Fahrzeugen.
Dokumentierte Prüfungen schaffen Nachweise für den Ernstfall.
Überzogene HU-Termine und versäumte Prüfungen werden vermieden.
Im Schadenfall zählt, ob der Halter seine Pflichten erkennbar erfüllt hat.
Statt verstreuter Einzeltermine ein zentraler Fristenkalender für alle Fahrzeuge.
Fahrzeuge, Fahrer und die jeweiligen Prüfpflichten vollständig aufnehmen.
UVV, HU und AU sowie Kontrollen rechtzeitig vor Ablauf terminieren.
Prüfungen und Unterweisungen durchführen lassen und begleiten.
Alle Belege zentral dokumentieren – jederzeit abrufbar.
Verkehrssicher ist ein Fahrzeug nur mit sauberen Scheiben, Spiegeln und Scheinwerfern. Eine Scheibenversiegelung lässt Regen schon bei geringem Tempo abperlen, eine Scheinwerferaufbereitung bringt trübe Streuscheiben wieder auf Klarheit. Beides lässt sich gut mit dem UVV-Termin verbinden.
Pflege für Flotten & SpezialfahrzeugeDie Prüfung ist Pflicht des Unternehmers. Fehlt sie, kann das im Schadenfall als Organisationsverschulden gewertet werden – mit Folgen für Haftung und Leistungen von Versicherung oder Berufsgenossenschaft.
Für die Organisation der Prüfungen und Kontrollen ist der Halter bzw. Arbeitgeber verantwortlich. Der Fahrer haftet daneben für sein eigenes Verhalten im Straßenverkehr.
Grundsätzlich für alle Fahrzeuge, die im Betrieb eingesetzt werden – vom Dienstwagen bis zum Lkw, nicht nur für klassische Nutzfahrzeuge.
Durch zentral abgelegte Prüfprotokolle, Unterweisungsnachweise und Kontrolllisten, die wir Ihnen jederzeit bereitstellen.
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften, u. a. Straßenverkehrsgesetz, StVZO und die Vorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV).
Von unserem Standort in Schramberg-Sulgen betreuen wir Betriebe in 17 Städten und Gemeinden – im Landkreis Rottweil, im Schwarzwald-Baar-Kreis, im Landkreis Freudenstadt und im Ortenaukreis.
Termine im Betrieb sind im ganzen Einsatzgebiet möglich – Lkw, Busse und Transporter bereiten wir auf Wunsch direkt auf Ihrem Hof auf. Weitere Orte bis ca. 28 km finden Sie in der Übersicht zum Einsatzgebiet.
Was sinnvoll ist, zeigt sich unter Licht — nicht am Telefon. Kommen Sie vorbei, dann sagen wir Ihnen ehrlich, was Ihr Fahrzeug braucht und was nicht.
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