Manufaktur für Fahrzeugveredelung
Karl-Kolb-Straße 13B, 78713 Sulgen Mo–Fr 8–18 Uhr · Sa. nach Vereinbarung
Fuhrparkmanagement · Halterhaftungen

Halterhaftung im Fuhrpark – sicher erfüllt.

UVV-Prüfung, HU und AU, Führerscheinkontrolle, Ladungssicherung: Als Halter stehen Sie in der Verantwortung – auch wenn Sie selbst nicht am Steuer sitzen.

  • UVV im TerminDie wiederkehrende Prüfung wird rechtzeitig geplant und dokumentiert.
  • HU & AU im BlickFristen werden verfolgt, bevor die Plakette abläuft.
  • Nachweise zentralAlle Belege an einer Stelle – für Behörde, Versicherung und BG.
Halterhaftung & UVV im Schwarzwald

Verantwortung, die nicht mitfährt.

Wer Mitarbeitenden ein Fahrzeug überlässt, trägt als Halter und Arbeitgeber eine Reihe von Pflichten – unabhängig davon, wer gerade fährt. Wiederkehrende Prüfungen, Unterweisungen und Kontrollen müssen nicht nur stattfinden, sondern auch nachweisbar sein.

Im Schadenfall fragen Versicherung, Berufsgenossenschaft oder Behörde genau danach. Fehlt der Nachweis, kann das den Versicherungsschutz gefährden und die Haftung des Halters verschärfen. Wir sorgen dafür, dass Fristen rechtzeitig terminiert und alle Nachweise zentral abgelegt sind.

01

UVV-Fahrzeugprüfung

Die jährliche Prüfung jedes Firmenfahrzeugs durch einen Sachkundigen (DGUV Vorschrift 70) wird rechtzeitig geplant und dokumentiert.

02

HU & AU

Termine für Haupt- und Abgasuntersuchung werden zentral verfolgt – je nach Fahrzeugart gelten unterschiedliche Intervalle.

03

Führerscheinkontrolle

Regelmäßige, dokumentierte Kontrolle der Fahrerlaubnis aller Fahrer – bei Poolfahrzeugen in engerem Takt.

04

Fahrerunterweisung

Die jährliche Unterweisung nach den Unfallverhütungsvorschriften wird organisiert und schriftlich festgehalten.

05

Ladungssicherung

Wir prüfen, ob Transporter und Nutzfahrzeuge für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung ausgestattet sind.

06

Nachweise

Alle Prüf- und Unterweisungsnachweise liegen zentral und sind auf Abruf vorzeigbar.

Vorteile

Was Ihnen das bringt.

Für Betriebe in Schramberg, Rottweil, Oberndorf, Villingen-Schwenningen und der ganzen Region – vom Handwerksbetrieb mit drei Transportern bis zur Flotte mit fünfzig Fahrzeugen.

  • Rechtssicherheit

    Dokumentierte Prüfungen schaffen Nachweise für den Ernstfall.

  • Weniger Bußgeldrisiko

    Überzogene HU-Termine und versäumte Prüfungen werden vermieden.

  • Nachweisbare Sorgfalt

    Im Schadenfall zählt, ob der Halter seine Pflichten erkennbar erfüllt hat.

  • Ein Überblick

    Statt verstreuter Einzeltermine ein zentraler Fristenkalender für alle Fahrzeuge.

Ablauf

So läuft die Halterpflicht-Betreuung ab.

  1. 01

    Pflichten erfassen

    Fahrzeuge, Fahrer und die jeweiligen Prüfpflichten vollständig aufnehmen.

  2. 02

    Fristen planen

    UVV, HU und AU sowie Kontrollen rechtzeitig vor Ablauf terminieren.

  3. 03

    Prüfen & unterweisen

    Prüfungen und Unterweisungen durchführen lassen und begleiten.

  4. 04

    Nachweise ablegen

    Alle Belege zentral dokumentieren – jederzeit abrufbar.

Fahrzeugaufbereitung in der Werkstatt
Das Plus vom Fahrzeugaufbereiter

Klare Sicht gehört dazu.

Verkehrssicher ist ein Fahrzeug nur mit sauberen Scheiben, Spiegeln und Scheinwerfern. Eine Scheibenversiegelung lässt Regen schon bei geringem Tempo abperlen, eine Scheinwerferaufbereitung bringt trübe Streuscheiben wieder auf Klarheit. Beides lässt sich gut mit dem UVV-Termin verbinden.

Pflege für Flotten & Spezialfahrzeuge
FAQ

Fragen zu Halterhaftungen

Was passiert, wenn eine UVV-Prüfung versäumt wird?

Die Prüfung ist Pflicht des Unternehmers. Fehlt sie, kann das im Schadenfall als Organisationsverschulden gewertet werden – mit Folgen für Haftung und Leistungen von Versicherung oder Berufsgenossenschaft.

Wer haftet bei einem Verstoß – Fahrer oder Halter?

Für die Organisation der Prüfungen und Kontrollen ist der Halter bzw. Arbeitgeber verantwortlich. Der Fahrer haftet daneben für sein eigenes Verhalten im Straßenverkehr.

Gilt die UVV-Pflicht für alle Firmenfahrzeuge?

Grundsätzlich für alle Fahrzeuge, die im Betrieb eingesetzt werden – vom Dienstwagen bis zum Lkw, nicht nur für klassische Nutzfahrzeuge.

Wie wird die Dokumentation nachgewiesen?

Durch zentral abgelegte Prüfprotokolle, Unterweisungsnachweise und Kontrolllisten, die wir Ihnen jederzeit bereitstellen.

Einsatzgebiet

Halterhaftung & UVV im Landkreis Rottweil & Umgebung.

Von unserem Standort in Schramberg-Sulgen betreuen wir Betriebe in 17 Städten und Gemeinden – im Landkreis Rottweil, im Schwarzwald-Baar-Kreis, im Landkreis Freudenstadt und im Ortenaukreis.

Termine im Betrieb sind im ganzen Einsatzgebiet möglich – Lkw, Busse und Transporter bereiten wir auf Wunsch direkt auf Ihrem Hof auf. Weitere Orte bis ca. 28 km finden Sie in der Übersicht zum Einsatzgebiet.

Nächster Schritt

Wir sehen uns Ihr Fahrzeug zuerst an.

Was sinnvoll ist, zeigt sich unter Licht — nicht am Telefon. Kommen Sie vorbei, dann sagen wir Ihnen ehrlich, was Ihr Fahrzeug braucht und was nicht.